Auch die in NRW verlängerte Übergangsfrist hat nun ein Ende: diesen Samstag, 2. April 2022, wird ein letztes Mal der „3G-Nachweis“ vor dem Hallenschwimmen verlangt. Am Sonntag läuft es wie vor der Corona-Pandemie, völlig frei ohne irgendwelche Formalitäten – bis aufs Schwimmbadticket. Auch eine Maske ist nicht mehr nötig.
Die neue Coronaschutzverordnung NRW ab Sonntag, 3.4.2022, 0 Uhr. (PDF)