Ab Donnerstag, 13.1.2022 gilt ein Update der Corona-Regeln. Neu sind beaufsichtigte Selbsttests bei 2G+ und neue Maskenpflichten. Geboosterte benötigen keine Tests mehr.
Im Einzelnen:
Für Sport im Freien gilt weiterhin die 2G-Regel (mitspielen nur für geimpft oder genesen, kein „Freitesten“ für Ungeimpfte möglich).
In Warteschlangen oder bei Versammlungen im Freien gilt wieder die Maskenpflicht.
Beim Sport in Innenräumen gilt die 2G plus Regel. Zutritt zu den Sportstätten haben nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und die zusätzlich über einen negativen Testnachweis (Schnelltest nicht älter als 24h oder PCR-Test nicht älter als 48h) verfügen.
Anstelle eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle kann nun auch ein vor Ort beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden, zum Beispiel vom Trainer oder Übungsleiter vor dem Training. Wir haben in der Richtung noch nichts konkret geplant.
Dieser Test gilt dann nur für das konkrete Angebot. Er gilt nicht für andere Einrichtungen. Die Aufsichtsperson kann keinen Testnachweis ausstellen. Sie muss allerdings vom Verein fürs Schnelltesten geschult und unterwiesen sein, der dies auch dokumentieren muss.
Für Personen, die vollständig immunisiert sind und zusätzlich eine Booster-Impfung erhalten haben, entfällt die zusätzliche Testpflicht. Dies gilt ebenso für Personen, die vollständig immunisiert sind und in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Bei der Booster-Impfung gibt es keine Wirkzeitfrist. Das heißt, für Geboosterte fällt ab Tag der Booster-Spritze die Testpflicht in 2G plus weg.
Quelle: Sportamt Iserlohn / Schwimmverband NRW