Ab Freitag, 4.3.2022: Hallenschwimmen mit Erleichterungen

Die zweite Stufe der Corona-Lockerungen tritt am Freitag, 4. März 2022, in Kraft. Für Sport innen, also unser Hallenschwimmen, wird „2Gplus“ durch „3G“ ersetzt.

  • Für Geboosterte ändert sich nichts, sie schwimmen ohne Test wie bisher.
  • Vollständig Geimpfte ohne Booster können nun ohne Test schwimmen gehen.
  • Auch Genesene können nun ohne Test schwimmen.
  • Nicht-Geimpften wird das Schwimmen wieder ermöglicht, falls sie einen offiziellen Test-Nachweis mitbringen.

3G bedeutet im Sinne des NRW-Gesundheitsministeriums: Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Bei Getesteten ist ein offizieller Nachweis über einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test erforderlich.

2G plus (2G+) bedeutet im Sinne des NRW-Gesundheitsministeriums: Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet sein müssen.

Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2Gplus) für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren fallen ganz weg.

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-grosser-schritt-richtung