Freitesten kommt zurück: bei Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und Wellnessangeboten müssen Geimpfte und Genesene in NRW künftig auch negativ getestet sein. Also Impfpass, Perso, und aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, nicht vergessen.
Das verlangt die Coronaschutzverordnung, die ab Dienstag 28.12.2021 gilt. Grund ist die laut MAGS NRW „deutlich höhere Aggressivität der Omikron-Variante“, mit der Ausnahmen von der Maskenpflicht, wie beim Schwimmen, reduziert werden.