Die zweite Stufe der Corona-Lockerungen tritt am Freitag, 4. März 2022, in Kraft. Für Sport innen, also unser Hallenschwimmen, wird „2Gplus“ durch „3G“ ersetzt.
- Für Geboosterte ändert sich nichts, sie schwimmen ohne Test wie bisher.
- Vollständig Geimpfte ohne Booster können nun ohne Test schwimmen gehen.
- Auch Genesene können nun ohne Test schwimmen.
- Nicht-Geimpften wird das Schwimmen wieder ermöglicht, falls sie einen offiziellen Test-Nachweis mitbringen.
3G bedeutet im Sinne des NRW-Gesundheitsministeriums: Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Bei Getesteten ist ein offizieller Nachweis über einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test erforderlich.
2G plus (2G+) bedeutet im Sinne des NRW-Gesundheitsministeriums: Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet sein müssen. Weiterlesen
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